Wasserrechtlich erforderliche Ausstattung zur Befüllung des Tanks mit Heizöl oder Schmieröl durch den Tankwagen. Tanks ab 1.000Ltr. dürfen nur über einen Befüllanschluss betankt werden. Zusätzlich ist dann ein zugelassener Grenzwertgeber bzw. eine zugelassene Überfüllsicherung erforderlich.
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